Einschränkung für das Bundesland Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg sind ausschliesslich Erinnerungskristalle aus Haaren erlaubt.

Am 19.09.2018, hat der Landtag in Potsdam das Bestattungsgesetz für das Bundesland Brandenburg verschärft und die Rechte Hinterbliebener sowie Verstorbener deutlich eingeschränkt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/9571) wurde mehrheitlich vom Landtag Brandenburg angenommen.

Neuer Bestandteil dieses Gesetzes ist, dass wer auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburgs:

«…die Totenasche ganz oder teilweise der Beisetzung entzieht oder die Möglichkeit zur Entziehung vermittelt oder bei der Herstellung von Sachen verwendet oder die Möglichkeit zur Herstellung vermittelt,…»

eine Ordnungswidrigkeit begeht (BestG Brandenburg § 38 (1) Nr. 15). Das Gesetz gilt ab dem 20.09.2018 und lediglich für das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.

Wir bedauern diese Entscheidung der Politiker ausserordentlich.

Die Vermittlung, Herstellung und der Besitz aus Haaren hergestellter Erinnerungskristalle ist in Brandenburg und Deutschland rechtlich völlig unbedenklich und legal.